...können laut Bundesfinanzhof steuerlich begünstigend sein, da sie als vorbeugende Erhaltungsmaßnahme zu beurteilen sind.
Strafzettel im Ausland sind meist sehr teuer!
Was viele jedoch nicht wissen, diese Zahlungen können Sie in Deutschland bei Ihrem Finanzamt als Kosten (BA) geltend machen! Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater!Natürlich gilt das NICHT für Bußgelder/Verwarnungen in Deutschland!
Vorsteuerabzug bei Verlust der Rechnung,
z.B. auf Grund eines Brandes kann laut Bundesfinanzhof dennoch geltend gemacht werden, wenn hierfür Kopien, Zweitausfertigungen oder auch Zeugenaussagen das frühere Vorhandensein bestätigen.
Handwerker-
leistungen
Überprüfungsarbeiten steuerbegünstigt
“Knöllchen” im
Ausland?
Wenn Sie geschäftlich im Ausland mit dem PKW unterwegs sind...